Vollkommener Ablass durch den Rosenkranz

Wer den Rosenkranz in der Kirche, in der Familie, oder in einer Gemeinschaft betet kann täglich einen vollkommenen Ablass1Was ist der Ablaß?

„Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.“

„Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.“ Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. „Indulgentiarum doctrina“ normæ 1-3).

(Quelle: KKK 1471)
gewinnen. Genau genommen besteht ein ganzer Rosenkranz aus 20 Gesätzchen. Jedoch reicht es für den Ablass aus, 5 Gesätzchen zu beten. Also einen der folgenden Rosenkränze:

  • Freudenreicher Rosenkranz
  • Lichtreicher Rosenkranz
  • Schmerzhafter Rosenkranz
  • Glorreicher Rosenkranz

Es ist wichtig zu beachten, dass neben der geistlichen Betrachtung das mündliche Gebet begleitend notwendig ist. Wird der Rosenkranz öffentlich mit anderen Menschen gebetet, müssen die Geheimnisse ausgesprochen werden. Beim Beten zu Hause genügt es die Geheimnisse im Geist zu betrachten. Zudem müssen alle 5 Geheimnisse des jeweiligen Rosenkranzes an einem Stück – ohne Unterbrechung – gebetet werden.

Auch müssen die allgemeinen Bedingungen für einen vollkommenen Ablass erfüllt werden. Im Folgenden eine Zusammenfassung, wie der vollkommene Ablass gewonnen werden kann.

Zusammenfassend die Regeln für den vollkommenen Ablass:

  1. Ein Rosenkranz (5 Gesätzchen) beten in Kirche, Familie oder in einer Gemeinschaft2Außerhalb der Kirche, Familie oder Gemeinschaft ist der Rosenkranz mit einem Teilablass versehen.
  2. Das Gebet muss neben der Betrachtung auch mündlich erfolgen
  3. Das Beten der Geheimnisse erfolgt ohne Unterbrechung
  4. Öffentlich müssen die Geheimnisse benannt werden (z.B. (…) Jesus, den du, o Jungfrau, vom Heiligen Geist empfangen hast.)
    oder
    Privat reicht es aus, die Geheimnisse nur im Geist zu betrachten.
  5. Die sakramentale Beichte – also Befreiung von Schuld (dabei genügt eine Beichte zur Gewinnung mehrerer Ablässe, etwa 20 Tage vorher oder nachher): das Bekenntnis (confessio oris)
  6. Die entschlossene Abkehr von jeder Sünde – also der feste Vorsatz, in allen Dingen ganz nach dem Willen Gottes zu leben; die innere Disposition des Freiseins von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch die lässliche (vgl.); damit die Reue des Herzens (contritio cordis)
  7. Der Kommunionempfang – also die sakramentale Vereinigung mit Jesus Christus in der Eucharistie,
  8. Das Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters – also Gebet für den Stellvertreter Christi auf Erden, der den Nachlass von Sündenstrafen gewähren kann (z.B. Vater unser und Ave Maria)
  9. Die Erfüllung des vorgeschriebenen Werkes (zumeist ein Ablassgebet oder der Besuch eines Ortes): damit eine Genugtuung (satisfactio operis).

(Regeln 5-9 Quelle: http://www.kathpedia.com/index.php/Ablass)